Steuerberatung

Das Steuerrecht kennt keine Routine, denn es wird entweder fortlaufend vom Gesetzgeber durch neue bzw. geänderte Vorschriften überarbeitet oder es sind neue Urteile der Rechtsprechung zu beachten. Daneben gleicht kein Sachverhalt dem anderen. Ich schaue mir Ihren Steuerfall intensiv an, damit Sie nicht zu viel Steuern zahlen müssen und identifiziere möglichen Handlungsbedarf. Durch die stetige Verkomplizierung des Steuerrechts steigt der Beratungsbedarf und erfordert ein eingehendes Beratungsgespräch. 

Um einen Erstberatungstermin zu vereinbaren, bitte ich Sie, dass untenstehende Formular auszufüllen. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden.


Honorar

Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung:

Grundsätzlich wird das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet. Bemessen wird diese Gebühr in der Regel nach dem Gegenstandswert. Für die verschiedenen Leistungen des Steuerberaters sind hier Mindest- und Höchstwerte für die zu berechnende Gebühr vorgegeben. Je nach Umfang, Komplexität und Zeitaufwand ergibt sich aus dieser Spanne folglich die Gebühr für die erbrachte Leistung. Sie haben die Möglichkeit, durch Ihre Mitwirkung die Höhe der Gebühr zu beeinflussen. Bei entsprechender Vorbereitung der Unterlagen ist der Zeitaufwand für uns meist geringer. Diese Kostenersparnis geben wir selbstverständlich gerne an Sie weiter!


Abrechnung nach Zeitaufwand

Für diverse Beratungsleistungen, wie unter anderem betriebswirtschaftliche Beratung, erfolgt die Berechnung des Honorars häufig entsprechend dem Zeitaufwand. In vielen Fällen empfinden unsere Mandanten die Abrechnung auf Stundenbasis als besser nachvollziehbar, des weiteren kann sie auch kostengünstiger ausfallen.