Honorar
Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung:
Grundsätzlich wird das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet. Bemessen wird diese Gebühr in der Regel nach dem Gegenstandswert. Für die verschiedenen Leistungen des Steuerberaters sind hier Mindest- und Höchstwerte für die zu berechnende Gebühr vorgegeben. Je nach Umfang, Komplexität und Zeitaufwand ergibt sich aus dieser Spanne folglich die Gebühr für die erbrachte Leistung. Sie haben die Möglichkeit, durch Ihre Mitwirkung die Höhe der Gebühr zu beeinflussen. Bei entsprechender Vorbereitung der Unterlagen ist der Zeitaufwand für uns meist geringer. Diese Kostenersparnis geben wir selbstverständlich gerne an Sie weiter!
Abrechnung nach Zeitaufwand
Für diverse Beratungsleistungen, wie unter anderem betriebswirtschaftliche Beratung, erfolgt die Berechnung des Honorars häufig entsprechend dem Zeitaufwand. In vielen Fällen empfinden unsere Mandanten die Abrechnung auf Stundenbasis als besser nachvollziehbar, des weiteren kann sie auch kostengünstiger ausfallen.